Verstößt Pflicht zur Coronaimpfung gegen den Nürnberger Kodex?

„Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat eine aus Israel eingereichte Klage wegen Verletzung des Nürnberger Kodex durch die israelische Regierung und Pfizer angenommen – die Entscheidung darüber steht nun aus. Eingereicht wurde die Klage von einer Gruppe von Anwälten, Ärzten und besorgten Bürgern, die von ihrem demokratischen Recht Gebrauch machen möchten, „keine experimentelle medizinische Behandlung (COVID-Impfstoff) zu erhalten und sich deswegen unter großem und schwerem illegalem Druck der israelischen Regierung fühlen“.“

https://uniclub.aau.at/corona-impfung-als-verletzung-des-nuernberger-kodex/

„Gegenüber CORRECTIV.Faktencheck bestätige das Pressebüro des Internationalen Strafgerichtshofs, dass eine solche Mitteilung eingesendet wurde und das Gericht eine „Eingangsbestätigung“ („acknowledgement of receipt“) versendet habe. Dies sei ein routinemäßige Verfahren bei allen Mitteilungen („communications“), die das Gericht von Einzelpersonen oder Gruppen erhalte. Man werde die eingegangenen Informationen „unabhängig und unparteiisch prüfen“ („with full independence and impartiality“) und entscheiden, ob das Gericht überhaupt zuständig sei. „

Kommentar:

Die Einreichung einer Petition lässt keine Schlussfolgerung über deren Zuständigkeit und Zulässigkeit zu. Es ist also unbekannt, ob der Gerichtshof sich für zuständig erachtet.

Der Codex wird nicht verletzt, sofern ein Impfstoff verwendet wird, für den jahrzehntelange Erfahrungen über deren Wirksamkeit und Nebenwirkung vorliegen. Das könnte bei den bisher nicht zugelassenen Impfstoffen auf Basis von Peptiden oder abgeschwächten Viren der Fall sein. Bei den bisher  in Europa zugelassenen Impfstoffen (Stand 12.12.21) ist immer die Zustimmung des Probanden erforderlich.